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Vertretung der Datenschutzbelange des Auftraggebers
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Vertretung des Unternehmens bei Kontrollen der Aufsichtsbehörde
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Regelmäßige Schulung der mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeiter
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Führung und Kontrolle des Verfahrensverzeichnisses sowie Verfügbarmachen an Jedermann auf Antrag gemäß § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG
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Führung und Kontrolle der internen Verarbeitungsübersicht gemäß § 4g Abs. II Satz 1 i.V.m. § 4e Satz 1 Nr. 1-9 BDSG
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Durchführung der Vorabkontrolle von automatisierten Verfahren, die besondere Risiken für Rechte und Freiheiten Betroffener aufweisen gem. § 4 Abs. 5,6 BDSG
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Entwickeln von Richtlinien und Anweisungen zur betrieblichen Umsetzung des Datenschutzes
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Prüfung der Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
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Prüfung der Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffene
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Kontakte zu Behörden und Verbänden zur Klärung datenschutzrechtlicher Problemstellungen
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Informationsvermittlung an den Auftraggeber z.B. über Gesetzesnovellen, EU-Richtlinien, Persönlichkeitsrecht und Rechtsprechung zu datenschutzrechtlich relevanten Themen